Hier finden Sie die geltenden Geschäftsbedingungen für unsere Schweizer Direktkunden: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1. SmartLiberty AG (nachfolgend SMARTLIBERTY genannt) offeriert als Solution Provider seinen Endkunden und Wiederverkäufern, nachfolgend «Kunden» genannt, ein breites Angebot an Dienstleistungen und Produkten im Bereich RFID-Solutions.

1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von SMARTLIBERTY zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen SMARTLIBERTY und Kunden, insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von SMARTLIBERTY ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von SMARTLIBERTY nicht im Widerspruch stehen.

1.4. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.6. Änderungen werden dem Kunden auf per Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.

1.7. «Produkte» sind von SMARTLIBERTY angebotene und vertriebene Software, Hardware und Dienstleistungen.

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

2.1. Bestellungen können schriftlich (per Brief oder E-Mail oder elektronisch erfolgen.

2.2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

2.3. Die von SMARTLIBERTY angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.

Sollte sich eine Lieferung über einen von SMARTLIBERTY schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen SMARTLIBERTY in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. SMARTLIBERTY haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und so weit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von SMARTLIBERTY zurückzuführen ist.

2.4. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die SMARTLIBERTY keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist SMARTLIBERTY berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

2.5. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder –Annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit SMARTLIBERTY. Kosten, die bereits entstanden sind, kann SMARTLIBERTY dem Kunden belasten.

2.6. Für Sammel- und Terminlieferungen gelten die jeweiligen «Besonderen Bestimmungen» von SMARTLIBERTY. SMARTLIBERTY ist zu Teillieferungen berechtigt.

3. Abnahmen und Prüfung

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von SMARTLIBERTY gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung, bzw. Abholung auf deren korrekte Lieferung hin zu prüfen. Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung der SMARTLIBERTY schriftlich bekannt zu geben.

3.2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöscht jede Garantie und sonstiger Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1. Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

5. Rücksendung von Produkten

5.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von SMARTLIBERTY und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

5.2. SMARTLIBERTY behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschrifteter Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann SMARTLIBERTY eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.

5.3. In jedem Falle gelten die von SMARTLIBERTY und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei SMARTLIBERTY eine «Retouren Nummer (RMA)" zu verlangen.

6. Preise

6.1. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der SMARTLIBERTY verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Domizil der SMARTLIBERTY. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat und nach Aufwand, gemäss den Ansätzen in der jeweils gültigen Dienstleistungspreisen, bzw. gemäss besonderer Abmachung, in Rechnung gestellt.

6.2. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet. Soweit SMARTLIBERTY seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im Übrigen kann SMARTLIBERTY jederzeit Änderungen der Preisliste, auch ohne Vorankündigung vornehmen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der SMARTLIBERTY am dreissigsten (30) Tag nach Rechnungs-Datum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. SMARTLIBERTY kann einen Verzugszins in der Höhe von 8% p.a. geltend machen.

7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SMARTLIBERTY ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

7.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von SMARTLIBERTY angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist SMARTLIBERTY berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist SMARTLIBERTY auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.

7.4. Alle Forderungen von SMARTLIBERTY, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von SMARTLIBERTY nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von SMARTLIBERTY an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, SMARTLIBERTY zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

7.5. Auf Verlangen von SMARTLIBERTY tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Warenverkauf der von SMARTLIBERTY gelieferten Produkte zahlungshalber an SMARTLIBERTY ab (Art. 172 OR).

7.6. Checks werden von SMARTLIBERTY nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.

8. Verrechnung / Retentionsrecht

8.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von SMARTLIBERTY zu verrechnen.

8.2. Jegliches Retentions- oder Rückgaberecht des Kunden an Sachen der SMARTLIBERTY ist vollumfänglich wegbedungen.

8.3. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die von SMARTLIBERTY gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum der SMARTLIBERTY, bis SMARTLIBERTY den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. SMARTLIBERTY ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen SMARTLIBERTY umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

9.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von SMARTLIBERTY gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

10. Garantie

10.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SMARTLIBERTY keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

10.2. Die Gewährleistung von SMARTLIBERTY für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Die einzige Pflicht von SMARTLIBERTY besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten. Bei SMARTLIBERTY-eigenen Produkten oder Dienstleistungen ist die Gewährleistung auf 24 Monate nach Ablieferung an den Kunden begrenzt.

10.3. Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

10.4. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung SMARTLIBERTY schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

• unzulängliche Wartung;
• Vandalismus, Diebstahl
• Nichtbeachten der Betriebs- und Installationsvorschriften;
• zweckwidrige Benutzung der Produkte;
• Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
• natürliche Abnutzung;
• Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
• Modifikationen oder Reparaturversuche;
• äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie 
andere Gründe, welche weder von SMARTLIBERTY noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelnder Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch SMARTLIBERTY auf Kosten des Kunden.

10.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von SMARTLIBERTY bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

11. Haftung

11.1. SMARTLIBERTY haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von SMARTLIBERTY, deren Hilfspersonen oder den von SMARTLIBERTY beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

11.2. Jede weitergehende Haftung von SMARTLIBERTY, deren Hilfspersonen und der von SMARTLIBERTY beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

11.3. SMARTLIBERTY verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

12. Patente und andere Schutzrechte

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde SMARTLIBERTY schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnisse setzen. SMARTLIBERTY wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet SMARTLIBERTY gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

13. Wiederausfuhr

Die von SMARTLIBERTY vertriebenen Produkte unterliegen den jeweiligen Exportbestimmungen der Ursprungsländer und der Schweiz. Der Kunde 
verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde (zurzeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements) nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

14. Softwareprogramme

14.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von SMARTLIBERTY gelieferten Softwareprodukte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenz-Vertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

14.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die
Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu 
übertragen.

15. Hersteller-Reporting, Datenschutz

15.1. Der Kunde anerkennt, dass SMARTLIBERTY im Rahmen des periodischen sogenannten Hersteller-Reportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten überliefert.

15.2. Des Weiteren ist der Kunde damit einverstanden, dass SMARTLIBERTY kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von SMARTLIBERTY beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekanntgibt.

16. Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung von SMARTLIBERTY übertragen werden.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von Staats-vertraglichen Normen.

17.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten befindet sich für SMARTLIBERTY sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von SMARTLIBERTY örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten.



Konditionen gültig ab 02.03.2015


Allgemeine Geschäfts-und Nutzungsbedingungen SmartAbo

1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) SmartAbo bilden integrierenden Bestandteil des Angebots/Vertrags und regeln den Betrieb der von SmartLiberty an den Kunden gelieferten Systeme.
1.2. Bei Widersprüchen zwischen Vertrag und AGB SmartAbo gehen die Bestimmungen des Vertrages vor; die AGB SmartAbo von SmartLiberty gehen allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor.
1.3. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung der vorliegenden AGB SmartAbo bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und für beide Parteien verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien so nahe wie möglich kommt und ihre jeweiligen wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen wahrt.
1.4. Die vorliegenden AGB SmartAbo ergänzen diejenigen vom 10.09.2015, wobei letztere ihre Gültigkeit behalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB SmartAbo und denjenigen vom 10.09.2015, gehen die vorliegenden AGB SmartAbo vor.

2. Vertragsabschluss und Schriftform
2.1. Das in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Schriftformerfordernis erfüllen alle Dokumente, die mit den Unterschriften der Parteien oder der gehörig bevollmächtigten Stellvertreter versehen sind.
2.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist ein Angebot 30 Tage gültig.
2.3. Der Vertrag gilt mit der Unterschrift der Parteien in Schriftform oder durch die Zustellung der Auftragsbestätigung an SmartLiberty in elektronischer Form als abgeschlossen. In elektronischer Form bedarf es zum Vertragsabschluss der elektronischen Unterschrift der Vertreter der Parteien (insbesondere über die ERP- Plattform von SmartLiberty). Der Vertrag dauert bis zur Ausserbetriebsetzung der Anlage.
2.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien bestätigt werden.
2.5. Beanstandungen, Mahnungen, Mängelrügen usw. müssen schriftlich erfolgen.

3. Leistungsumfang
3.1. Der ordnungsgemässe Betrieb wird unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen und des aktuellen Stands der Technik sichergestellt.
3.2. Die nachfolgend definierten Leistungen bilden nur soweit Vertragsgegenstand, als sie im Vertrag explizit erwähnt sind.

4. Abrechnungsmodelle
4.1. Abrechnungsmodell
SmartLiberty kennt zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle, welche sich wie nachfolgend dargelegt unterscheiden. Ein Wechsel zwischen den beiden Abrechnungsmodellen ist jeweils per Ende der Rechnungsperiode möglich.
4.1.1. FLEX+
Das Modell Flex+ bietet dem Kunden die maximale Flexibilität anhand der im System tatsächlich genutzten Leistungen. Die SmartLiberty erstellt eine monatliche Rechnung auf Basis der tatsächlichen täglichen Nutzung durch aktive Personen. Als aktive Personen zählen in der Datenbank erfasste Bewohner, Besucher oder virtuelle Benutzer sowie Personal, welches mittels Smartphone eingeloggt ist und/oder über einen Personalbadge in Gebrauch oder Bewegung verfügt. Das SmartAbo ist in der Anzahl Benutzer nicht begrenzt und passt sich täglich an Ihre tatsächlichen Bedürfnisse und Ihre Arbeitsauslastung an. Es umfasst sämtliche für den Normalbetrieb benötigten Lizenzen (Bewohnerruf, Weglaufschutz, Assistenzruf, technische Alarme, ESPA 4.4.4) und Leistungen, welche für den ordentlichen Betrieb des Systems (motica care) notwendig sind.
4.1.2. MAX+
Beim Modell Max+ erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zu Beginn des Vertragsjahres auf Basis der Anzahl aktivierten Personen. Als Personen zählen in der Datenbank erfasste Bewohner, Besucher oder virtuelle Benutzer sowie Personal. Das SmartAbo ist auf eine bestimmte Anzahl Personen begrenzt. Es beinhaltet sämtliche für den Normalbetrieb benötigten Lizenzen (Bewohnerruf, Weglaufschutz, Assistenzruf, technische Alarme, ESPA 4.4.4) und Leistungen, welche für den ordentlichen Betrieb des Systems (motica care) notwendig sind.

5. Leistungsbeschreibung
Nachfolgende Leistungen sind für den Betrieb des Systems zwingend. Bei Abschluss eines Vertrages mit der SmartLiberty wird automatisch ein SmartAbo aktiviert (Buchstaben A-E). Die Abrechnung der Leistung erfolgt mit dem Go-Live der Anlage oder eines Anlage-Teils oder aber spätestens 30 Tage nach der Mitteilung «Abnahmebereitschaft» an die Bauherrschaft.
5.1. Lizenz (A)
Die Lizenz basiert auf den oben genannten durch den Kunden wählbaren Abrechnungsmodellen (FLEX+ und MAX+) und umfasst sämtliche für den Betrieb notwendigen Lizenzen.
5.2. Instandhaltung Software (B)
Durch den Abschluss des SmartAbos profitiert der Kunde von kostenlosen Updates (Bugfixes, Hotfixes etc.) sowie von kostenlosen Upgrades der Software (Major- und Minor-Releases). Ergänzend sind «Over-the-Air-Updates» der Geräte möglich.
5.3. All-inclusive-Support (C)
Der all-inclusive-Support besteht aus nachfolgenden Leistungen (5.3.1–5.3.8):
5.3.1. Betriebliche Verfügbarkeit (C)
Der telefonische Auskunfts- und Bereitschaftsdienst wird in der ganzen Schweiz während der Geschäftszeiten von SmartLiberty gewährleistet. SmartLiberty beginnt schnellstmöglich mit der Behebung der ihr mitgeteilten Störungen und unter Berücksichtigung der Problemkategorie. SmartLiberty führt ein Ersatzteillager für den Austausch defekter Teile. Für grosse Anlagen empfiehlt SmartLiberty dem Kunden, eigenes Ersatzmaterial vor Ort zu lagern. Bei grösseren Schäden infolge höherer Gewalt (Blitzschlag, Feuer, Überschwemmungen usw.) kann es vorkommen, dass SmartLiberty nicht unmittelbar komplette Anlagen oder Teile davon ersetzen kann.
5.3.2. Pikettdienst (C)
Ausserhalb der Geschäftszeiten von SmartLiberty unterhält SmartLiberty einen Pikettdienst. Dem Kunden wird die Telefonnummer der Hotline mitgeteilt. Der Pikettdienst von SmartLiberty kann ausschliesslich über die Hotline kontaktiert werden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Personal von SmartLiberty direkt zu kontaktieren oder aufzubieten. SmartLiberty ist berechtigt, den Einsatz über Fernzugriff oder vor Ort nach freier Wahl und abhängig von seinen technischen Möglichkeiten zu erbringen.
5.3.3. Jährliche Inspektion / Präventiv-Wartung (C)
Die jährliche Inspektion / Präventiv-Wartung der Anlage umfasst Folgendes:
● Funktionskontrolle der elektronischen und elektrischen Geräte
● Sichtkontrolle der elektrischen Schnittstelle zu Drittsystemen
● Systemtests
● Überprüfung der Serverräume auf Feuchtigkeit, Hitze, übermäßige Staubentwicklung und Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten
● Überprüfung des Fernzugriffs
● Prüfung der regelmässigen Daten-Backups
● Überprüfung der zentralen Funktionen
● Sichtkontrolle der frei zugänglichen Geräte
● Abfrage von Logfiles
● Funktionstest-Stichproben
5.3.4. Onboarding und Weiterbildung (Videos) (C)
Möglichkeit zur Nachschulung von Mitarbeitern (max. 12 Personen) für eine Dauer von 2 Stunden. Diese Schulung muss der SmartLiberty vorangemeldet werden, damit sie die notwendigen Ressourcen bereitstellen kann.
5.3.5. Instandsetzungsarbeiten bei Systemunterbrüchen (C) Diese Arbeiten werden in drei Problemkategorien unterteilt:
5.3.5.1. Critical (Totalausfall) / blockierendes Ereignis
● Blockierung des Systems
● Sämtliche User können nicht mehr arbeiten
● Die Systemapplikation verarbeitet keinerlei Daten
5.3.5.2. Major (begrenzte Auswirkungen) / nicht blockierendes Ereignis
● Ein Teil der Systemapplikation funktioniert nicht korrekt
● Einige User können nicht mehr arbeiten
● Geänderte Daten können nicht gespeichert werden
5.3.5.3. Minor (geringfügige Auswirkungen) / Unterstützung
● Weniger wichtige Funktionen sind betroffen (Bezeichnungen, Fehlermeldungen etc.)
5.3.6. Notfall-Reservematerial (C)
Die SmartLiberty hat ein Ersatzteillager für den Austausch elementarer, defekter Teile, welche ein blockierendes Ereignis auslösen können.
5.3.7. Technischer Support via 24/7-Hotline (C)
Dem Kunden steht ein 24/7-Support via Hotline zur Verfügung. Die Telefonnummer wird dem Kunden durch die SmartLiberty mitgeteilt.
5.3.8. Mobile Device Management (C)
Das Mobile Device Management erlaubt der SmartLiberty eine zentrale Verwaltung der vom Kunden eingesetzten Mobilgeräte. Dadurch können sämtliche Apps aus der Ferne verwaltet und aktualisiert werden.
5.4. Remote Monitoring (D)
Als Remote Monitoring wird die Überwachung des Systems aus der Ferne verstanden. Das installierte System überwacht die Grundfunktionen, was es SmartLiberty ermöglicht, bei einem Problem oder einer sich abzeichnenden Abweichung der Funktionsweise pro-aktiv zu agieren, um einen Systemausfall zu verhindern oder zumindest dessen Auswirkungen abzuschwächen. Diese Überwachung erfolgt während der normalen Geschäftszeiten. Eine separate Überwachung ausserhalb der Geschäftszeiten ist nicht Teil der Leistung.
5.5. Remote Cloud Backups (E)
Die SmartLiberty erstellt tägliche Cloud-Backups der systemrelevanten Kunden- und Systemparametern, welche in einem hochsicheren Schweizer Rechenzentrum gespeichert werden.
5.6. Reparaturen (ausserhalb SmartAbo)
Reparaturen werden gemäss separatem Reparaturprozess von SmartLiberty durchgeführt. Einige der Reparaturen werden durch Partnerunternehmen von SmartLiberty durchgeführt. Die geltenden Bedingungen sind auf unserer Website ersichtlich.
5.7. Batterien (ausserhalb SmartAbo)
Batterien oder Akkus der Geräte (Badges, Sensoren, Marker, USV, Smartphones usw.) liegen in der Verantwortung des Kunden und können zu Vorzugspreisen bei SmartLiberty als Zubehör bestellt werden. Für Batterien, welche nicht den Vorgaben von SmartLiberty entsprechen, lehnt die SmartLiberty jede Haftung vollumfänglich ab.

6. Eigenleistung des Kunden
6.1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein ständiger Internetzugang gewährleistet ist. Die Anlage muss zwecks Sicherstellung der Leistungen für SmartLiberty jederzeit zugänglich sein.
6.2. Der Kunde stellt die Funktionskontrolle und die Bedienung gemäss den Empfehlungen von SmartLiberty bzw. den Ausführungen anlässlich der Schulung sicher. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können die Supporteinsätze in Rechnung gestellt werden.
6.3. Der Kunde gewährt den Zugang zu seinem System und den Räumlichkeiten, soweit dies für die Wartungsarbeiten erforderlich ist.
6.4. Der Kunde stellt (falls notwendig) Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Ersatzteile und Messgeräte zwischengelagert werden können.
6.5. In aussergewöhnlichen Situationen ist der Kunde verpflichtet, die festgestellten Fehler festzuhalten und der SmartLiberty mitzuteilen.
6.6. Der Kunde unterstützt das Wartungsunternehmen bei der Suche nach Störungen und deren Behebung.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich, vorgängig die Zustimmung der SmartLiberty einzuholen und ihr zu erlauben, jegliche Überprüfungen vorzunehmen, die sich bei einer Hardwareumstellung oder aufgrund einer Änderung der Konfiguration der Anlage als erforderlich erweisen.
6.8. Ohne vorgängige Zustimmung der SmartLiberty ist dem Kunden jede Änderung der Anlage streng verboten. Die Verletzung dieser Klausel stellt einen berechtigten Grund für die umgehende entschädigungslose Vertragsauflösung dar.
6.9. Der Kunde verpflichtet sich, dem Wartungsunternehmen während der für die Einsätze erforderlichen Zeit unentgeltlich Unterstützung sowie die notwendigen Kommunikationsmittel (Telefon, Internet etc.) zur Verfügung zu stellen.
6.10. Der Kunde ernennt pro Standort einen Vertreter und dessen Stellvertreter, die bei Konfigurationsänderungen für die Kontaktaufnahme mit der SmartLiberty zuständig sind. Anfragen anderer Vertreter des Kunden werden nicht behandelt.
6.11. Der Kunde achtet darauf, dass der Support nur während blockierenden Ereignissen (siehe Punkt 5.3.5) ausserhalb der Geschäftszeiten kontaktiert wird. Support für nicht blockierende Ereignisse ausserhalb der Geschäftszeiten wird in Rechnung gestellt.
6.12. Der Kunde akzeptiert, dass SmartLiberty regelmässig Updates oder Upgrades installiert. Diese darf er nicht verhindern, da ansonsten die Leistungen nicht erbracht werden können. Es werden immer nur die aktuellen Versionen der Software unterstützt. Die vom Kunden eingesetzten Geräte müssen den von SmartLiberty publizierten Mindestanforderung für Betriebssysteme (Performance, Version) entsprechen, um gewartet werden zu können.
6.13. Die Verantwortung betreffend Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung obliegt dem Kunden. Er hat das Wartungspersonal sowie sein eigenes Personal entsprechend anzuweisen.

7. Vertragserfüllung durch Fernzugriff
7.1. Soweit es der Liefergegenstand zulässt, kann SmartLiberty die Wartungsarbeiten auch durch Fernzugriff auf die Anlagen und Datenbanken des Kunden vornehmen.
7.2. Diesfalls liegt es in der Verantwortung des Kunden, dass SmartLiberty ihre Leistungen über den Fernzugriff ordnungsgemäss erbringen kann. Der Kunde erteilt SmartLiberty insbesondere die dazu notwendigen Berechtigungen und informiert das Wartungsunternehmen auf eigene Kosten über seine IT-Verfahren.
7.3. SmartLiberty geht davon aus, dass der Kunde ein dem Stand der Technik entsprechendes IT-Sicherheitskonzept für den Fernzugriff unterhält und sicherstellt, dass die geeigneten Schutzmassnahmen (wie z. B. Sicherheits- Updates des Systems und Antivirenprogramme) getroffen werden und immer auf dem neuesten Stand sind.
7.4. Falls für den Fernzugriff kundenseitig Lizenzen notwendig sind, beschafft der Kunde diese auf eigene Rechnung und hält sie während der ganzen Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht.
7.5. Um den Fernzugriff vorzunehmen, ist SmartLiberty berechtigt, unter strikter Einhaltung des Datenschutzes auf die für die Tätigkeit relevanten Anlageteile und Kundendatenbanken zuzugreifen.
7.6. SmartLiberty darf Daten von Systemen des Kunden auf eigene Systeme kopieren, wenn dies zur Fehleranalyse oder -behebung unumgänglich ist.

8. Gewährleistung
8.1. Schäden, die insbesondere durch nicht normale Betriebsbedingungen, höhere Gewalt, Blitzschlag (Gegeninduktion), aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umwelteinflüsse, unsachgemässe Bedienung der Anlage, Verletzung der Sorgfaltspflicht oder Nichtbeachten der Betriebsanleitungen entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
8.2. Bei Systemunterbrüchen, welche auf defektes Material ausserhalb der Garantiezeit zurückzuführen sind, wird dem Kunden das notwendige Material zur Behebung des Unterbruchs in Rechnung gestellt. Die Dienstleistungen sind durch das SmartAbo abgedeckt.
8.3. Auf Austauschteilen und Reparaturen an Originalgeräten bietet SmartLiberty eine Garantie von 24 Monaten. Ausgeschlossen davon sind mutwillige Beschädigungen oder Beschädigungen aufgrund unsachgemässer Handhabung am von SmartLiberty gelieferten Material sowie mechanische Schäden oder Display-Schäden an Smartphones. Diese Schäden werden bei Retouren behoben (wenn dies nicht möglich ist, wird das Material ausgetauscht) und dem Kunden gemäss unseren gültigen Regieansätzen in Rechnung gestellt. Für die Akkus der Smartphones und Tablets gewährt die SmartLiberty eine Garantie von 12 Monaten. Eine darüberhinausgehende Garantie ist ausgeschlossen.
8.4. SmartLiberty haftet insbesondere auch nicht für Folgeschäden, wie z. B.:
● Kostenersatz aufgrund von Mehraufwendungen des Kunden oder Dritter
● entgangenen Gewinn während der Wartungsarbeiten
● Beeinträchtigung der Funktionen der Anlage infolge baulicher Veränderungen
● Schäden infolge eines Datenverlustes
● fehlerhafte oder ausbleibende Alarmübermittlung infolge baulicher Veränderungen, Veränderungen der Telekommunikationsinfrastruktur durch den Telekommunikationsbetreiber oder durch den Wechsel desselben.
8.5. Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von SmartLiberty Eingriffe, Änderungen, Reparaturen oder andere Wartungsarbeiten an den gelieferten Produkten vornehmen und wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird.
8.6. SmartLiberty ist berechtigt, für Produkte, deren technologische Lebensdauer abgelaufen ist, jederzeit einen Wartungsstopp zu verfügen. Dem Kunden wird falls möglich ein Ersatzprodukt angeboten. Wenn der Kunde die kostenpflichtige Ersatzlösung nicht akzeptiert, ist SmartLiberty nicht verpflichtet, die Instandsetzung vorzunehmen.

9. Änderungen / Ausserbetriebsetzungen der Anlage
9.1. Der Kunde hat vertraglich relevante Ereignisse (Handänderung, Geschäftsaufgabe usw.) SmartLiberty schriftlich zu melden.
9.2. Ohne Einverständnis von SmartLiberty dürfen keine ursprünglich durch SmartLiberty gelieferte Geräte oder andere Bestandteile aus der Anlage entfernt oder manipuliert werden.

10. Verfügbarkeit und Reaktionszeit
10.1. Die Verfügbarkeit des Supports ist wie folgt festgelegt


Mon-Fri 
(08:00-17:00)

24/7/365 Pikettdienst

Gesetzliche Feiertage (CH)

Reaktionszeit


Telefon + E-mail

Nur Telefon

Nur Telefon


Critical

OK

OK

OK

4h Fernzugriff
8h vor Ort

Major

OK

-

-

24h

Minor

OK

-

-

72h




10.2. Ereignisse der Problemkategorie «Critical» sind der SmartLiberty immer telefonisch über die Hotline zu übermitteln (nicht per E-Mail). Die Reaktionszeit beginnt mit der Meldung des Ereignisses durch den Kunden an SmartLiberty.
10.3. Service Level Agreement (SLA)
Für Anwendungen, welche nicht durch SmartLiberty geliefert wurden (z. B. WLAN, GSM, Telefonie, Server usw.), welche aber für den ordnungsgemässen Betrieb des Systems erforderlich sind, muss ein SLA mit Vor-Ort- Fehlerbehebung (Reaktionszeit, Pikettdienst etc.) vorhanden sein. SmartLiberty behält sich vor, im Ereignisfall die Kosten, die nicht durch Fehlfunktionen des Systems von SmartLiberty entstanden sind, vollumfänglich gemäss den gültigen Regieansätzen abzurechnen.

11. Preise und Zahlungsbedingungen
11.1. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Gesetzliche Abgaben werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Abzüge vom Rechnungsbetrag seitens des Kunden sind nicht gestattet. Erweiterungen oder Änderungen der Anlage bewirken eine Anpassung der Vertragsgebühr (gemäss den Abrechnungsmodellen MAX+ und FLEX+).
11.2. Für Dienstleistungen und Materiallieferungen gilt folgende Zahlungsfrist: 10 Tage netto.
11.3. Für Dienstleistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, gelten die jeweils gültigen Regieansätze von SmartLiberty.
11.4. Für Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten von SmartLiberty gelten folgende Zuschläge:
● Montag bis Freitag 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr: plus 50 %
● Samstag 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr: plus 50 %
● Sonntag und gesetzliche Feiertage 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr: plus 100 %
11.5. SmartLiberty ist nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn der Kunde eine Zahlung nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist geleistet hat.
11.6. Bei Leistungen, welche durch das SmartAbo nicht abgedeckt sind oder durch einen Dritten verursacht wurden, wird der Aufwand zu den gültigen Regieansätzen und das Material zu den aktuell gültigen Listenpreisen
abgerechnet. Die Abrechnung pro gefahrenen Kilometer erfolgt ab Wohnort des sich im Einsatz befindenden Mitarbeiters von SmartLiberty. Ist für die Instandsetzung der Anlage Material ausserhalb des Notfall-Reservematerials in den Fahrzeugen notwendig, werden die zusätzlich gefahrenen Kilometer zum Aussenlager der SmartLiberty ebenfalls in Rechnung gestellt.
11.7. Die SmartLiberty ist berechtigt während der Vertragslaufzeit Preisanpassungen vorzunehmen. Preisanpassungen nach unten sind jederzeit und sofort möglich, da diese dem Kunden zugutekommen. Preiserhöhungen sind maximal einmal pro Jahr möglich. Die Erhöhung ist auf maximal 10 % des Normalpreises beschränkt und muss dem Kunden 3 Monate im Voraus angekündigt werden.

12. Auflösung / Kündigung des Vertrages
12.1. Die Kündigung des Vertrages erfolgt ausschliesslich in schriftlicher Form (siehe Ziffer 2) und unter Erwähnung des entsprechenden Vertrages.
12.2. Eine Kündigung ist der jeweils anderen Partei mindestens 3 Monate vor Ablauf der Rechnungsperiode mitzuteilen.
12.3. Die Kündigung einer oder mehrerer Leistungen der Ziffern 5.1, 5.2, 5.3, 5.4 oder
5.5 führt automatisch zur Ausserbetriebsetzung der Anlage innert 90 Tagen. Die SmartLiberty lehnt jede Haftung, welche infolge der Vertragsauflösung entstehen kann, ab.

13. Besondere Bestimmungen
13.1. Allfällige gesetzliche Bestimmungen sowie Richtlinien der zuständigen Behörden sind für beide Parteien verbindlich. Mitarbeitende von SmartLiberty verfügen über die persönlichen Ausrüstungsgegenstände, die notwendig sind, um diese Normen unter normalen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Im Falle besonderer Arbeitsbedingungen (Asbestverseuchung, Vorkommen von Staub, Gas und Toxinen, Radioaktivität, hoher Temperaturen usw.) ist der Kunde verpflichtet, zu seinen Lasten, für die Sicherstellung der notwendigen Schutzmassnahmen zu sorgen. Solange die Schutzmassnahmen, und damit die Sicherheit von SmartLiberty-Mitarbeitern, nicht gewährleistet werden können, ist SmartLiberty nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass SmartLiberty zur Qualitätssicherung und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen berechtigt ist, Gespräche aufzuzeichnen.
13.3. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen erfolgen ausschliesslich in schriftlicher Form (siehe Ziffer 2) und unter Erwähnung der entsprechenden Vertragsreferenz. Bis zur Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien können beide Parteien ohne finanzielle Folgen vom Vertrag Abstand nehmen.
13.4. Der vorliegende Vertrag oder die darin erwähnten Rechte und Pflichten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden.

14. Geheimhaltung und Datenschutz
14.1. SmartLiberty verpflichtet sich, alle Unterlagen und Informationen, einschliesslich aller hiervon erstellten Kopien bzw. Aufzeichnungen, die sie vom Kunden im Zusammenhang mit ihren geleisteten Arbeiten und erbrachten Dienstleistungen erhalten hat, sowie alle für den Kunden erstellten Unterlagen und Informationen jederzeit auch nach Beendigung der Arbeiten und Dienstleistungen wie die eigenen Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und diese weder gesamthaft noch auszugsweise unnötig firmenintern zu verbreiten und Dritten – ausgenommen Subunternehmern –zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Informationen, die nachweislich (a) ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt geworden sind oder (b) ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmässig von Dritten erlangt oder (c) von der Smartliberty unabhängig erarbeitet worden sind.
14.2. Soweit SmartLiberty bei ihren Arbeiten an System und Dokumentation personenbezogene Daten verarbeitet, werden Weisungen des Kunden und die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachtet und alle notwendigen Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter getroffen.
14.3. SmartLiberty ist berechtigt, Unterlagen und Informationen soweit erforderlich an Subunternehmen weiterzugeben, sofern diese vorgängig entsprechend den vorstehenden Bestimmungen schriftlich verpflichtet worden sind.

15. Haftung
15.1. Für Schäden im Zusammenhang mit der vorliegenden Vertragsbeziehung, für die SmartLiberty einzustehen hat (z. B. Nichteinhaltung der Einsatzfristen, nicht Einhaltung der Leistungen), verpflichtet sich das Unternehmen, den Kunden, bei dem der Schaden aufgetreten ist, einmal pro Jahr bei FLEX+ bis maximal zum Gesamtbetrag einer Monatsgebühr oder bei MAX+ bis zu maximal 1/12 des Gesamtbetrages der Jahresgebühr zu entschädigen. Diese Einschränkung gilt nicht für vorsätzlich verursachte Personen- und Sachschäden.
15.2. SmartLiberty ist für Schäden aus der Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden pauschal zusammen bis maximal CHF 10 Millionen versichert. Für Vermögensschäden sind die Leistungen auf CHF 10 Millionen begrenzt. Eine weitergehende Haftung von SmartLiberty ist ausgeschlossen.
15.3. Auf Anfrage wird dem Kunden eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zugestellt.

16. Anpassung der vorliegenden AGB
16.1. SmartLiberty behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden schriftlich mitgeteilt, per E-Mail oder auf eine andere als angemessen erachtete Weise (z. B. durch eine Nachricht beim Log-in in die von SmartLiberty bereitgestellten Anwendungen).
16.2. Der Kunde akzeptiert die Änderungen der AGB zum Zeitpunkt der Bekanntmachung, es sei denn, der Kunde widerspricht ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der neuen AGB mittels Vertragskündigung.
16.3. Widersprüche gegen die Änderung der AGB bedürfen der Schriftform gemäss Ziffer 2 der vorliegenden AGB.
16.4. Jeder Widerspruch gegen die Änderung dieser AGB unter Einhaltung der in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Form gilt als Vertragsauflösung im Sinne von Ziffer 12 dieser AGB, auch wenn diese nicht als solche formuliert ist.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1. Sofern vertraglich oder gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, gilt für alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der SmartLiberty ergeben, ausschliesslich schweizerisches Recht.
17.2. Sofern zwingendes Recht nichts Anderes verlangt, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB SmartAbo oder aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien vom «Tribunal régional du Littoral et du Val-de-Travers» in Neuenburg entschieden. SmartLiberty ist berechtigt, den Kunden am Installationsort der Anlagen einzuklagen.
17.3. Im Zweifelsfall oder vor Gericht gilt der französische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen SmartAbo.
 
Konditionen gültig ab 01.01.2022


Reparaturprozess und Konditionen

​Einschicken des defekten Materials /Reparaturschein 
Bitte füllen Sie unbedingt den Reparaturschein aus mit einer so genauen Fehlerbeschreibung wie nur möglich und schicken Sie bitte das Dokument zusammen mit dem Material zurück. Bei Ankunft des Materials wird kontrolliert, ob die Menge und der Typ der eingesendeten Ware mit dem Reparaturschein übereinstimmt. Falls nicht, wird SmartLiberty den Kunden kontaktieren. SmartLiberty kann auf keinen Fall verantwortlich gemacht werden, wenn bei der Rücksendung des Materials etwas fehlt oder falls bei der Einsendung kein Reparaturschein vorhanden war.
Falls Sie das Material einem unserer Techniker direkt vor Ort abgeben, geben Sie auch unbedingt einen ausgefüllten Reparaturschein mit.
Der Reparaturschein wird per E-mail an die im Reparaturschein angegebene Adresse zurückgeschickt mit der RMA Nummer (Reparaturnummer) jedes Elements. Falls Sie Fragen zu einer Reparatur haben, geben Sie bitte die RMA Nummer des Falls an.


Ersatzmaterial 
Wir möchten unsere Kunden darauf aufmerksam machen, dass fast alle Teile unserer Geräte als Einzelteile erhältlich sind. Führen Sie Kleinreparaturen kostengünstig und schnell bitte selber durch. Im Zubehörkatalog finden SIe weitere Informationen
Wir betrachten das mechanische Reparaturen und der Batterientausch vom Kunden selbst gemacht werden können. Falls uns Badges eingeschickt werden, bei denen lediglich Mechanik kaputt ist oder die Batterie leer ist (Elektronik des Badges läuft einwandfrei) werden wir die Arbeit der Reparatur und die Funktionstests mit 60.- CHF (exkl. MwSt, Material inkl.) verrechnen. 
Während den 2 Jahren der Garantiezeit des Materials, werden die mechanischen Teile der Bewohner- und Personal-Badges gratis getauscht, sofern diese zur Reparatur eingesendet werden (Ausnahme: Vandalismus).


Smartphones
Bei Reparaturen von Smartphones benutzen Sie bitte unbedingt das zur Verfügung stehende spezielle Formular und senden Sie dieses mit dem Smartphones an EP SenSat, unserem Reparaturpartner. Dieser wird Ihnen, falls es kein Garantiefall ist, einen Kostenvoranschlag schicken. Die eventuellen Reparaturkosten werden von EP SenSat direkt an den Kunden verrechnet. Die Smartphone-Akkus sind nicht durch unsere Support-Verträge abgedeckt und abhängig vom Modell (Samsung-Garantie in der Regel 6 Monate). Der Einsatz von nicht durch SmartLiberty zertifizierte Smartphones ist nicht möglich.
Falls Sie nicht sicher sind, ob das Smartphone ein Software Fehler hat oder ob es physisch defekt ist, kontaktieren Sie bitte den SmartLiberty Support, damit wir das Smartphone über Fernwartung prüfen können und Ihnen mitteilen, ob das Gerät zur Reparatur eingesendet werden muss oder nicht.

Starter-Kit
Ein Starterkit, mit verschiedenen Einzelteilen, wurde Ihnen bei der Inbetriebnahme der SmartLiberty-Installation gratis zur Verfügung gestellt. Sie können dieses Kit separat bestellen. 

Beschädigung

Wir betrachten jeglichen defekten Zustand des Materials, der nicht auf einen technischen Fehler von SmartLiberty zurückzuführen ist, als Beschädigung (normaler Verschleiss, Vandalismus, Basteleien, mechanischer Defekt, Blitzschaden, Wasserschaden, Überspannung, usw). 

Liefer- und Verpackungskosten

Liefer- und Verpackungskosten werden bei jeder Reparatur-Rechnung berechnet ( abhängig der Grösse der Paketlieferung 15.- CHF oder 40.- CHF, exkl. MwSt). Bei Reparaturen die keine Rechnung zur Folge haben, sind die Liefer- und Verpackungskosten gratis. 

Einsatzstunden

Jede angefangen Einsatzstunde wird ganz verrechnet (182 CHF / Std exkl. MwSt)

Konditionen

Diese Konditionen können jederzeit von SmartLiberty angepasst werden. Bei Abweichungen, gelten immer die Konditionen im MUS-Support-Vertrag. Alle Preise ohne MwSt.


Reparatur-Center und Preise

Reparaturgegenstand

Reparatur-Center

Preise (exkl. MwSt)

Badges und Zubehör

SmartLiberty SA
Repair Center
Route de Neuchâtel 56
2525 Le Landeron

Material beschädigt

Katalogpreis

Garantie0 CHF
MUS-Gold0 CHF
MUS-SilverKatalogpreis
SmartAbo (Flex/Max)Katalogpreis
Kein VertragKatalogpreis

Infrastruktur

SmartLiberty SA
Repair Center
Route de Neuchâtel 56
2525 Le Landeron

Material beschädigt

Katalogpreis + Einsatzstunden + Reisekosten

Garantie0 CHF
MUS-Gold0 CHF
MUS-SilverKatalogpreis
SmartAbo (Flex/Max)Katalogpreis
Kein VertragKatalogpreis + Einsatzstunden + Reisekosten

Smartphones

EP:Sensat
Repair Center
Bahnhofstrasse 7
3186 Düdingen
inf@sensat.ch

Material beschädigt


Reparaturpreis+ 60 CHF (exkl. MwSt) für die Konfiguration (falls notwendig)

Garantie0 CHF
MUS-GoldReparaturpreis
MUS-Silver
Reparaturpreis
SmartAbo (Flex/Max)
Reparaturpreis
Kein Vertrag
Reparaturpreis+ 60 CHF (exkl. MwSt) für die Konfiguration (falls notwendig)




Konditionen gültig ab 15.08.2020


Stundentarif und Konditionen



Einheit

CHF pro Einheit (exkl. MwSt)

Geschäftszeiten (07:00-20:00)

Stunde

182 CHF

Nächte (20:00-07:00)

Stunde

273 CHF

Samstag

Stunde

273 CHF

Sonntag und öffentliche Feiertage

Stunde

364 CHF

Reisekosten (Hin- und Rückweg)

km

1.00 CHF